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Matthias 9.9.2006  Time: 12:30 Alumni / Business studies Uni Erlangen-Nürnberg
  | Dürfen eigentlich Gutscheine verfallen? |
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Mikel_Nbg 9.9.2006  Time: 12:41 Student / Law Uni Erlangen-Nürnberg
 | Nein, das Einlösen von Gutscheinen darf nie abgelehnt werden und / oder dabei auf eine zeitliche Befristung verwiesen werden, da für den Gutschein respektive die Leistung, die dieser Gutschein verspricht bezahlt wurde.
Auch wenn auf dem Gutschein steht "Einzulösen bis..." ist dies nicht rechtswirksam. |
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golem 9.9.2006  Time: 12:47 Student / Business studies Uni Erlangen-Nürnberg
 | es gibt ja auch "Aktions"-Gutscheine, für die als Werbung verteilt werden...
Dabei sollte dann eine zeitliche Begrenzung bzw. kaufmännische Unverbindlickeitserklärungen wirksam sein. |
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Matthias 9.9.2006  Time: 12:52 Alumni / Business studies Uni Erlangen-Nürnberg
  | @Golem: OK, das aber ein "Ad offertum" während in bei Gutscheinen, die bezahlt worden sind, ja schon eine Leistung von Seiten des Käufers erbracht wurde.
Das könnte man doch analog zu Prepaid-Karten sehen, oder? |
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high-lander 9.9.2006  Time: 12:56 Alumni / Law Uni Erlangen-Nürnberg
  | Seit der Schuldrechtsreform verjähren Gutscheine 3 Jahre nach Ausstellung gerechnet vom 31.12. des Ausstellungsjahres.
Auf den Gutscheinen kann natürlich auch eine Frist festgelegt sein. Dagegen ist meiner Meinung nach rechtlich nichts einzuwenden. |
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Mikel_Nbg 9.9.2006  Time: 14:29 Student / Law Uni Erlangen-Nürnberg
 | Das sehe ich aber anders. Ich habe dazu auch ein paar Urteile gefunden:
Geschenkgutscheine dürfen nicht Verfallen
Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95).
Geld zurück nach Verfall von Geschenkgutscheinen
Wer seine Liebsten mit Geschenkgutscheinen überrascht, erlebt mitunter Monate später eine Überraschung: Viele Gutscheine tragen ein Verfallsdatum. Doch das ist häufig unwirksam, weil zu knapp bemessen. Das Landgericht München hat eine zehnmonatige Befristung abgelehnt und auf die gesetzliche Verjährung von 30 Jahren verwiesen. Anders kann das aber sein, wenn der Geschenkgutschein für eine ganz bestimmte Ware ist, die der Händler natürlich nicht ewig bereithalten kann, etwa ein modisches Jackett. Aber auch dann muss er nach Ablauf der Frist den Geldwert erstatten - allerdings nicht die volle Summe: Seine Gewinnmarge darf er einbehalten. Dasselbe kann er übrigens tun, wenn der Beschenkte - vor Ablauf der Frist - lieber den Geldbetrag möchte als die Ware. |
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high-lander 9.9.2006  Time: 15:01 Alumni / Law Uni Erlangen-Nürnberg
  | "In der Mehrzahl der Fälle wird eine solche Befristung im berühmt berüchtigten Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geregelt und ist meist rechtlich nicht zu beanstanden; denn man muss dem Händler zugestehen, seinen Warenbestand in bestimmten Zeiträumen zu kalkulieren.
Eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam, so dass Sie auch noch nach Fristablauf Einlösung des Gutscheins verlangen können. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 26.10.95 (Az: 7 O 2109/95) festgestellt, dass eine 10-monatige Befristung zu knapp ist. Ob auch andere Gerichte diese Meinung teilen, ist jedoch fraglich."
http://www.verbraucherzentrale-nrw....1A.html |
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tobi1798 25.9.2006  Time: 19:04 Student / Law Uni Erlangen-Nürnberg
  | Im BGB steht meines Wissens nach nichts, was gegen ein Verfallsdatum von Geschenkgutscheinen spricht. Generell verjährt ein Anspruch aus einem Gutschein somit nach 3 Jahren (wie jeder Anspruch, § 195 BGB).
Da die Verfallsfrist meist in AGB vereinbart wird, ist die Vereinbarung anhand von § 307 I BGB zu prüfen. Fraglich ist hierbei ab wann eine "unangemessene Benachteiligung" vorliegt. Dies kommt wohl auf den Einzelfall an. Die Chancen dürften aber bei einer Verfallsfrist von unter zwei Jahren ganz gut sein. |
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Margarethe 6.8.2009  Time: 10:27
 | Ich habe einen Gutschein für eine Übernachtung bekommen. Verfallsfrist 9 Monate. Kann ich da etwas tun? |
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Margarethe 6.8.2009  Time: 10:35
 | Antwort an high-lander: Danke für den Link zur Verbraucherzentrale. |
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Manuela77 4.3.2010  Time: 15:08 Doktorand (Wiss. Mitarbeiter) / Political Science Uni Köln
 | Erst vor kurzem gab es ein Urteil, dass Amazon Gutscheine nicht verfallen dürfen. Erinnere mich leider nicht mehr an die Quelle bzw. den Link wo ich das gelesen habe. Soweit ich weiß gilt das aber nur für Geschenkgutscheine und nicht für generell befriste Gutscheincodes wie sie etwa auf http://www.gutscheinrausch.de veröffentlicht werden.
Sehr oft stößt man ja auch auf Anbieter, welche einen Gutschein als Dankeschön für einen Einkauf oder die Registrierung bei einem Newsletter verschenken. Für diese Gutscheine gilt meines Wissens diese Regelung ebenfalls nicht. |
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ruebchen 5.3.2010  Time: 17:46 Student / Computer science BA Berlin
 | Manuela77:
Also verstehe ich das richtig wenn ich jetz z.b. über meine Standart-Seite http://www.gutscheinrabatt.eu/ etwas kaufe also einen Gutscheincode dort nutze
aber, ja jetz kommt das große aber, das gekaufte mir defekt ist oder ähnliches, ich es umtausche und dann ein neues erhalte, aber eben dann der gutscheincode abgelaufen ist, was dann? der Preis bleibt doch, weil der "Vertrag" zu der Gültigkeitszeit des Codes abgeschlossen wurde bestehen oder? oder hat dier Verkäufer ein anderes recht bzw eine sogenannte marktlücke? |
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RickJames84 22.3.2010  Time: 17:11 Alumni / Bachelor: Wirtschaftswissenschaften (Pädagogik) FH Osnabrück
 | Gut zu wissen ... hatte mich nämlich bei http://www.meingutscheincode.de immer gewundert, ob die für nur so kurze Zeit gültig sein dürfen. Scheint dann aber ja alles bei den Gutscheinen richtig zu zu gehen  |
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ruebchen 4.6.2010  Time: 10:54 Student / Computer science BA Berlin
 | warum laufen dann aber eine vielzahl von gutscheinen erst in einem jahr ab?
der RickJames84 meinte, nur für kurze zeit. auf http://www.einfach-sparsam.de/geld-...tionen/ findet man aber des öfteres gutscheine wo es jetzt schon heißt: gültig bis 31.01.2011. Wie ist dann das möglich? |
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peterrobin 9.6.2010  Time: 15:16 Student / Business studies Uni Erlangen-Nürnberg
 | Zitat von ruebchen: > warum laufen dann aber eine vielzahl von gutscheinen erst in einem jahr ab?
der RickJames84 meinte, nur für kurze zeit. auf http://www.einfach-sparsam.de/geld-sparen/gutscheine-aktionen/ findet man aber des öfteres gutscheine wo es jetzt schon heißt: gültig bis 31.01.2011. Wie ist dann das möglich?
Das ist ganz einfach. Gutscheincodes wie man sie auf den Gutscheinseiten, auch auf http://www.Gutscheine.de findet sind anders als die Geschenkgutscheine die man kauft. Die Gutscheincodes stellt der Shop den Gutscheinseiten zur Verfügung, damit diese die Shops bewerben können. Wie lang der Code und die Aktionen gültig sein sollen kann der Shop frei nach Belieben (und Kalkulation) festlegen. Die Zeitspanne reicht von Stunden bis hin zu mehreren Jahren.
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