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ALG II des Partners und Wohngeld: Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen

Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen.

Weitere Informationen unter:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

26.10.11

Quelle: Studis Online

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